Samstag, 21. August 2010

Lehrstück mit Handwerker

Sich über Monate hinziehender, nichtsdestoweniger einseitiger Briefwechsel mit dem Handwerksmeister S. in B.

Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben gewonnen und werden sich in Fäustchen lachen, was mich, ehrlich gesagt, ärgert. Den Streit fortzuführen, hieße jedoch, mit ihm irgendwann vor dem Amtsgericht zu landen, das die Sache vermutlich – und zu Recht  – wegen Geringfügigkeit einstellen würde.  Statt mich darauf einzulassen, dokumentiere ich die Angelegenheit hier noch einmal.
Am 25. Mai dieses Jahres haben Sie mir diese Rechnung geschickt:

Der Brief traf am 28. Mai bei mir ein. Ich habe Sie noch am selben Tag angerufen und die Höhe der Rechnung beanstandet. Sie versprachen, sich meine Einwände durch den Kopf gehen zu lassen und zurückzurufen. Der Rückruf blieb aus, und ich schrieb Ihnen am 29. Mai:
Sehr geehrter Herr S.,
leider habe ich gestern vergeblich auf Ihren Anruf gewartet. Sie wollten sich bei mir melden, nachdem Sie Ihre Rechnung 100517 vom 26. Mai überprüft hatten. Um zu einer vernünftigen Vereinbarung zu kommen, melde ich mich nun schriftlich.
In Rechnung gestellt haben Sie für das Auswechseln einer Batterie im Funkgong an unserer Eingangstür 0,75 Stunden 30 Euro. Zuzüglich des Preises für eine Lithium-Batterie CR 2032 3V (3,00 €) und der Fahrzeugkosten nebst Kleinmaterial (5 €) plus 19 Mehrwertsteuer (7,22 €) ergeben sich  unter dem Strich 45,22 €.
Sie werden verstehen, dass ich den Betrag angesichts des Auftrags, eine Batterie auszuwechseln, für  überhöht halte und nunmehr nachdrücklich darum bitte, ihn auf eine angemessene Summe zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Als darauf keine Antwort erfolgte, habe ich sie am 7. Juni angemahnt:
Sehr geehrter Herr S.,
am 29. Mai habe ich Ihnen den beifolgenden Brief geschickt. Leider haben Sie noch nicht reagiert. Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Der Brief vom 29. Mai war beigefügt. Statt einer Antwort traf am 8. August diese 1. Mahnung ein, in der nicht nur eine Mahngebühr erhoben, sondern mir auch eine Rechtsbelehrung erteilt wurde:


Reagiert habe ich am 8. August mit diesem Brief:
Sehr geehrter Herr S.,
ich habe gar nichts übersehen. Vielmehr haben  Sie haben nicht auf die beiden Briefe reagiert, die ich Ihnen geschickt hatte, nachdem Sie mich am 6. Juni am Telefon abgewimmelt hatten (Faxe vom 29. Mai und vom  7. Juni). Dass Sie mir jetzt auch noch eine Mahngebühr in Rechnung stellen wollen, kommentiere ich besser nicht, ebenso wenig Ihren  Hinweis, dass Handwerker-Rechnungen gemäß neuem BGB-Recht sofort zahlbar seien. Die Bestimmung kann ja wohl nur gelten, wenn der Kunde keinen Protest einlegt.
Ich bedaure, dass wir uns in die Haare geraten, nachdem frühere Leistungen Ihrer Firma inklusive Rechnungen, reibungslos über die Bühne gegangen sind.
Mit besten Grüßen
Warten auf Post
Selbstbildnis jn
Weiter m Text von heute: Natürlich habe ich nun nicht mehr angenommen, dass ich eine Antwort erhalten würde. Gestern (am 20. August) hat dann meine Frau bei Ihnen eine Leuchtröhre gekauft und Ihnen bei dieser Gelegenheit um des lieben Friedens willen gut zugeredet. Sie haben, wie meine Frau berichtet, freundlich gelächelt, alle Argumente von der breiten Brust abgleiten lassen und zwei Behauptungen aufgestellt:
1. Die Kosten seien unter anderem deswegen entstanden, weil Sie nicht wissen konnten, welche Batterie benötigt wurde und Ihr Mitarbeiter eine doppelte An- und Abfahrt zurücklegen und berechnen musste
Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass ich Ihnen die benötigte Batterie am Telefon so genau wie möglich beschrieben hatte und dass Sie als Fachmann meine laienhaften Angaben entweder hätten kapieren oder dass Sie hätten nachfragen müssen, bis Sie die Auskünfte richtig einordnen konnten. Statt dessen haben Sie Ihren Mann mit einer falschen Batterie zu mir geschickt.
2. Der Gong, der eine neue Batterie brauchte, stamme „vom Baumarkt“, worin offenkundig die Überzeugung mitschwang, wir hätten das Gerät bei Ihnen kaufen sollen und wir hätten keinen Ärger bekommen.
Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass es sich um ein hochwertiges Gerät handelt und dass es nicht vom Baumarkt, sondern aus dem Fachhandel stammt. Dass Baumärkte es – im Gegensatz zu Ihnen – ebenfalls führen, ist nicht ausgeschlossen, mir aber nicht bekannt.
Meinerseits habe ich nur einen Irrtum einzuräumen. Am 8. August (siehe oben) habe ich Ihnen zugute gehalten, dass wir vor dieser Geschichte keinen Ärger miteinander gehabt haben. Das war falsch. Richtig ist vielmehr, dass ich Ihnen am 20. Juni 1999 diesen Brief geschrieben habe:
Lieber Herr S.,
seit gestern funktioniert die Telefonanlage, die Sie uns kürzlich eingebaut haben, gar nicht mehr oder völlig unzuverlässig.  Wir sind dadurch, wie Sie sich denken können, sowohl privat wie beruflich in erheblicher Verlegenheit und wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Schaden so rasch wie möglich beheben ließen.
Wegen der Rechnung hat Sie, wie Sie sich erinnern werden, meine Frau neulich angerufen.  Auch in dieser Angelegenheit sollten wir uns jetzt verständigen.
Danke für Ihre Mühe und freundliche Grüße
Diesen Ärger vor sage und schreibe elf Jahren hatte ich glatt vergessen. Dabei war er, wie mir jetzt eingefallen ist, erheblich größer als diesmal. Einen Kommentar erspare ich Ihnen und mir und gehe zur Tagesordnung über. Das heißt: Ich überweise den Rechnungsbetrag vom 25. Mai – allerdings ohne Mahngebühr, die mir dann doch über die Hutschnur geht, und überlege ob ich unseren Briefwechsel, der mangels Antworten keiner war, ins Netz stelle. Sehen Sie dort doch spaßeshalber in den nächsten Tagen nach, ob ich mich zur Veröffentlichung entschlossen habe.
Gruß

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