Montag, 30. August 2010

Nicht zu lang

Beim Umgang mit der Literatur nennen wir die Kunst, einen Text so lange zu befragen, bis er einen akzeptablen Sinn freigibt, Auslegung oder Hermeneutik. Verdorbene (unvollständig oder fehlerhaft überlieferte) Texte dürfen wir interpolieren, nämlich nach eigenem Verständnis ergänzen oder zurechtrücken, sofern wir die gebotene Vorsicht walten lassen und die vorgenommene Änderung kennzeichnen.  Gegen diese Regel habe ich verstoßen. Erhalten hatte ich die Post über meine Randbemerkungen: „sind die nicht zu lang. aber ich bin ja auch schon älter.“ Weil der erste Satz, wie er da stand, unverständlich war, habe ich ihn, ohne lange nachzudenken, als Frage begriffen und den Punkt durch ein Fragezeichen ersetzt. Das war falsch. Der Verfasser der Mail wollte sagen: „Mir sind die nicht zu lang...“ Beweis: eine nach eingestandener Ratlosigkeit meinerseits nachgereichte Mail des Kollegen von gestern: „ja, verdammt, das MIR fiel unter den schreibtisch meinen. gruß...“ Die aparte Satzstellung beiseite, sehe ich mich plötzlich nicht mehr getadelt, sondern ansatzweise gelobt, was mir natürlich besser gefällt. Dummer Weise wird dadurch meine Randbemerkung Zu lang? von gestern zum reinen Kunstwerk, das heißt: Sie passt nicht mehr zum ursprünglich vermuteten Anlass. Ich lösche sie trotzdem nicht, weil sie auf die konfliktträchtige Kollision von Bild und Text in Magazinen weist.

Sonntag, 29. August 2010

Zu lang?

Leider darf ich keine Namen nennen. Der Gesprächspartner hat es sich verbeten, und der Mensch, nicht nur der Literat, hat ein Recht aufs eigene Wort. Also ohne Namen: Ein Kollege fragt, ob meine Randbemerkungen nicht durchweg zu lang seien. Meine boshafte Antwort: Über ihn, den Kollegen, der da frage, erzähle man sich im Gewerbe, dass er im Vollbesitz der Macht eines Chefredakteurs von Magazinen beim Verfassen von Editorials die Tinte nicht habe halten können und dass seine Begrüßungen an die  Adresse der Leser schließlich nur noch im Perlschrift, Höhe 1,88 Millimeter, gedruckt werden konnten. Empörte Entgegnung: Er, der Kollege, habe sich immer an die Vorgaben des Lay-outs gehalten. Versöhnliche Erwiderung: Damit seien wir wohl beim entscheidenden Unterschied. Der eine habe dies, der andere anderes gelernt. Erfahrungshintergrund: Der eine hat sich, wie er bekennt, willentlich und aus Überzeugung der Diktatur der Graphik unterworfen,  während sich der andere noch nach Jahrzehnten zugute hält, dass er wenigstens eine Zeit lang versucht hat, in einem Bilderblatt die Texte vor den Bildern zu retten. Wie gesagt, die Namen bleiben wunschgemäß aus dem Spiel...

Samstag, 28. August 2010

Preiswürdig

Der Kollege Michael Althen, Jahrgang 1962, im Oktober wird er gerade einmal achtundvierzig, philosophiert in der FAZ-Beilage Bilder und Zeiten von heute über seine Vergesslichkeit: „Meine Frau sagt: ´Hast du...?´  Nein, sie sagt: ´Hast du eigentlich?´ Das macht es aber nicht besser. Denn ich habe eigentlich nicht. Nicht immer nicht, aber immer öfter nicht. Ich verblöde nämlich...“ So geht es weiter. Der Gipfel: ein hinreißendes Selbstgespräch unter der Dusche. Man lese die Glosse am besten zweimal, um sie nicht zu vergessen. Darüber hinaus ist der Theodor-Wolff-Preis fällig, den Althen, wenn ich auf dem Laufenden bin, noch nicht hat.

Freitag, 27. August 2010

Die Kunst der Ausrede oder Schwamm drüber?

Der Althistoriker Christian Meier ist ein Gelehrter milder Denkungsart, er neigt zur Verehrung großer Einzelner, was seine Caesar-Biographie zeigt, und er stellt das Wohl des Gemeinwesens über die Ansprüche der Individuen, was seine Monographie über das klassische Athen verrät. Jetzt hat er sich bemerkenswerte Gedanken über Das Gebot zu vergessen und die Unabweisbarkeit des Erinnerns gemacht. Um Gutach­ter, die zum Vergessen raten, ist er nicht verlegen.
Daran führt kein Weg vorbei: Nirgendwo und nie in der Weltgeschichte der Kriege gab es mehr und grausamere Verbrechen als zwischen dem 1. September 1939 und dem 8. Mai 1945 von deutscher Hand. Zwar musste längst nicht mehr bewiesen werden, dass eine Unzahl von Untaten zwangsläufig in kollektive Unmoral mündet, aber Hitler setzte alles daran,  es der Welt ins Hirn zu hämmern. Nach den Regeln der alten Tragödie wäre den Deutschen kaum etwas anderes übrig geblieben, als ihrem Führer in den Tod zu folgen, nachdem er sich im Bunker der Reichskanz­lei erstens vergiftet und zweitens erschossen hatte. Stattdessen entwickelten sie die Kunst der Ausrede zur Höchst­form. Und tatsächlich: Konnte nicht so gut wie jeder sein Gewissen beruhigen und geltend machen, dass er selber weniger angerichtet hatte als die sogenannten Hauptkriegs­verbrecher? Schuld war nur individuell abzuwägen, was auch die von den Siegern bestellten Richter im Nürnberger Prozess gelten ließen, und so gruppierte man das Volk nach Schuld­anteilen. Untere Ränge kamen mit ein bisschen Berufsverbot davon.
Christian Meier                                                       Copyrigh: Isolde Ohlbaum
Christian Meier, zu Hause im alten Griechenland wie wenige, erörtert gründlich, wie es die Hellenen mit der Gerechtigkeit hielten: Sie erfanden das Wort mnesikakein, meinten damit: sich oder andere an Schlimmes erin­nern, zum Beispiel an die Ermor­dung von Kriegsgefangenen oder die Versklavung ihrer Frauen und Kinder, und sie entwickelten daraus einen Straftatbestand. Der Dichter Phrynichos handelte sich um die Wende vom sechsten zum fünften Jahrhundert vor Christus neben dem Verbot, sein Werk noch einmal aufzuführen, eine Geldstrafe von tausend Drachmen ein, weil er  das Publikum auf dem Theater mit dem Schicksal der Griechen­siedlung Milet an Küste Kleinasiens zu Tränen gerührt hatte, nachdem die Perser die Mauern der Polis geschleift hatten.
Maßnahmen zur Disziplinierung des Volkes konnten sich auch auf Verträge zweier Frieden schließender Staatswesen mit dem Zweck gegenseitiger Schonung gründen, wobei jedermann die beiderseits hinterhältige Absicht durchschaute, was aber nichts änderte, solange die vorgesehenen Strafen zu erwarten waren. Der Geschichtsschreiber Thukydides sagt darüber: „Eidliche Abmachungen zur Versöhnung, in der Not geleistet, galten für den Augenblick, wenn beide Seiten sich anders nicht zu helfen wussten“ (Geschichte des Peloponnesischen Krieges 3,82,7). Christian Meier fügt hinzu: Bei nächster Gelegenheit seien die Verträge gebrochen worden, „wobei der, der als erster wieder Mut fasste, im Vorteil war.“
Und Meier verfolgt das Lob des Vergessens und Verschweigens zurück bis zu Homer und zu dessen Odyssee: Nachdem der Held Odysseus die Jünglinge niedergestreckt hat, die sich während seiner Abwesenheit an seine Frau herangemacht haben, verkündet Zeus mit olympischer Autorität: „Wir wollen ein Vergessen des Mordes an den Söhnen wie den Brüdern setzen (verkünden, anordnen, verfügen, befehlen), und sie sollen einander befreundet sein wie vorher, und es soll Reichtum und Friede in Fülle sein.“ Was – wie Christian Meier hinzufügt – jemand natürlich leicht sagen kann, wenn er der oberste der Götter ist.
Doch aller Fragwürdigkeit  der Wohltat des Vergessens trotzend, haben die besten Köpfe der Antike Zeus zugestimmt. Seneca der Redner, der Vater des berühmteren Philosophen gleichen Namens, hat ohne Umschweife den Grund genannt: Optima civilis belli defensio oblivio est - zu vergessen ist die sicherste Methode, den Bürgerkrieg zu vermeiden. Auch Cicero, der sich hervorragend darauf verstand, Taten und Untaten gegeneinander abzuwägen, war dieser Überzeugung – und Christian Meier überrascht uns, indem er zustimmt.
Zwar sieht er Hinderungsgründe: Greueltaten der Hauptübeltäter waren noch nie anders zu sühnen als durch härteste Strafen. Danach aber sollte die Vergangenheit ruhen, denn es galt, die Zukunft zu meistern. Und jedermann sah dies quer durch die Jahrhunderte nur zu gern geschehen, solange er Gefahr lief, bei einer Abrechnung den Kürzeren zu ziehen. Nur die Juden wollten sich unbedingt daran erinnern, was im Lande Kanaan die Amelekiter ihnen angetan hatten, als Moses sie zum verheißenen Land führte (Exodos 17,8-16). Von diesem dünnen Eis zieht Christian Meier allerdings den ausgestreckten Fuß rasch zurück; der Frage, auf die es ihm ankommt, nähert er sich erst gut fünfzig Seiten später entschlossenen Schritts: Verbot und verbietet sich nach den Verbrechen gegen die Menschheit im Zweiten Weltkrieg ein- für allemal der Gedanke, die Vergangenheit ruhen zu lassen, um die Zukunft zu gewinnen? Oder darf gefragt werden, und zwar „mit allem Nachdruck“, ob bis in die späten fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts, genauer: „bis 1958“, in der Bundesrepublik Deutschland die Wahrheit über die Mitschuld an den Nazi-Verbrechen „wirklich zumutbar“ gewesen wäre?
Fragen darf bekanntlich jeder, und zwar stets und immer und nach allem. Erst recht darf ein Gelehrter vom Ruf Christian Meiers nachfragen. Er sollte es sogar tun. Nur muss er sich Gegenfragen gefallen lassen. 
Das Gebot zu vergessen...
Siedler, München, 159 S., 14,95 €
Fragen wir also pars pro toto: Konrad Adenauer soll die Dinge  früh  auf den Punkt gebracht und verkündet haben, mit Hitlerjungen, die noch grün hinter den Ohren seien, könne er keinen Staat machen, was heißen sollte, dass ihm erwachsenes politisches Personal, das ohne Schrammen die Jahre des Unheils überstanden hatte, nicht zur Verfügung stand. Also stellte der erste Kanzler der Republik Leute wie den Ministerialdirigenten Hans Globke ein, und die Rechnung ging auf. Globkes Nachkriegs-Karriere lieferte das Muster. Der begabte Jurist hatte  am ersten Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen mitgeschrieben. Nun erwies er sich als „Stützpfeiler der Kanzlerdemokratie“, diente sich zum Staatssekretär hoch und harrte an der Seite seines Chefs aus, bis Konrad Adenauer zähneknirschend  das Palais Schaumburg zu Bonn am Rhein räumte. Inzwischen schrieb man das Jahr 1963. Wieso nennt Christian Meier also 1958 als das Jahr, in dem die Nation vom Vergessen aufs Erinnern umgestiegen sei?
Er weiß, was er sagt: In jenem Jahr 1958 verurteilte das Ulmer Schwurgericht im sogenannten Einsatzgruppenprozess zehn Angeklagte einer Polizeitruppe, die à la Globke nach Kriegsende ungerührt ins bürgerliche Leben zurückgekehrt waren, wegen gemeinschaftlichen Mordes in 4000 Fällen zu Gefängnisstrafen von drei bis zehn Jahren. Unsägliche Verbrechen der NS-Zeit waren längst auch vor deutschen Gerichten verhandelt worden, aber die Nation hatte den Kopf in den Sand gesteckt. Diesmal begriff sie auf wundersame Weise, wovon die Rede war, und die Erinnerungskultur unterminierte von Stund an und bald mit wachsendem Erfolg die Kultur des Vergessens – 1958 und nicht erst zehn Jahre später, wie dann die Achtundsechziger gern behaupteten.
Christian Meier hat also recht, und er stellt richtig. Ein fader Beigeschmack schleicht sich trotzdem auf die Zunge. Ihn bewirkt die milde Weisheit dieses Autors, sein verständnisvolles Eindringen in die Natur historischer Greuel und in die Gründe, sie zu vergessen. Bei Caesar und im alten Athen mochte diese Nachsicht hinzunehmen sein. Wer im selben Ton über die eigene Zeit redet, der riskiert, dass man ihn für einen Revisionisten hält.

Die um die 80


Briefe, so teilt Freund E. K. mit,
öffne er nur noch ungern –
in Sorge, ihm flattere schon wieder
Schwarzgerandetes entgegen.

Der Kollege L.L. hat seinen Abgang
verblüffend leise vollzogen:
Ihm sank beim Frühstück der Kopf
auf die Brust, und er war tot.

Wohin man auch blickt,
Tod und Demenz, sagt E. K.
Die Ehefrau L. soll gefasst über
den Tod am Morgen sprechen.

Alles eine Frage des Temperaments –
aber wer setzt sich noch 
in Ruhe zum Frühstück?
I.P.N. antwortet: Ich.

jn, 27. August 2010

Montag, 23. August 2010

Vom Segen der Punkte

Preisfrage: Welche Sätze der Kollegin Mechthild Küpper sind zu lang?
„Es wäre ein Treppenwitz der jüngeren Brandenburger Geschichte, wenn zwanzig Jahre nach dem Ende der DDR ein ehemaliger Oberassistent am Lehrstuhl kapitalistische Staaten an der Akademie für Staat und Recht in Babelsberg zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt gewählt würde. Nach der Bildung der rot-roten Landesregierung im Herbst 2009, als die Linkspartei peinlich berührt in ihren Reihen einen unentdeckten Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit nach dem anderen feststellte, sah es für Scharfenbergs Ambitionen schlecht aus, in Potsdam endlich auch offiziell zum Bestimmer zu werden. Denn er war nicht nur stellvertretender Parteisekretär an der Akademie für Staat und Recht, sondern bis 1985 auch als ´IM Hans-Jürgen´ tätig gewesen. Hatte er zunächst seine Stasi-Überprüfung verweigert, legte er sie - in allgemeiner Form - Mitte der neunziger Jahre selbst offen und behandelt sie inzwischen als olle Kamelle, die nur Kleingeister gegen ihn zu nutzen suchten.“ (Mechthild Küpper, Eine Frage des Tempos – Linke und SPD in Potsdam kämpfen an alten Fronten, Frankfurter Allgemeine, 23.08.2010, S. 4)
In der Geometrie ist der Punkt ein Objekt ohne jede Ausdehnung. Als Satzzeichen beendet er einen Aussagesatz. Als Wohltat sorgt er dafür, dass Gedanken nicht ausufern. Die Verwendung meines vorigen, mit  der Konjunktion dass eingeleiteten Objektsatzes war nicht beabsichtigt. Sie illustriert jedoch, dass es angebracht sein kann, Sätze mittels Nebensätzen zu verlängern. Sie lesen sich dann angenehmer.  Grundsätzlich gilt: Wer einen Aussagesatz ausdehnt, sollte wissen, warum er es tut. Der Kollegin Küpper ist anzuraten, häufiger einen Punkt zu setzen. 

Samstag, 21. August 2010

Lehrstück mit Handwerker

Sich über Monate hinziehender, nichtsdestoweniger einseitiger Briefwechsel mit dem Handwerksmeister S. in B.

Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben gewonnen und werden sich in Fäustchen lachen, was mich, ehrlich gesagt, ärgert. Den Streit fortzuführen, hieße jedoch, mit ihm irgendwann vor dem Amtsgericht zu landen, das die Sache vermutlich – und zu Recht  – wegen Geringfügigkeit einstellen würde.  Statt mich darauf einzulassen, dokumentiere ich die Angelegenheit hier noch einmal.
Am 25. Mai dieses Jahres haben Sie mir diese Rechnung geschickt:

Der Brief traf am 28. Mai bei mir ein. Ich habe Sie noch am selben Tag angerufen und die Höhe der Rechnung beanstandet. Sie versprachen, sich meine Einwände durch den Kopf gehen zu lassen und zurückzurufen. Der Rückruf blieb aus, und ich schrieb Ihnen am 29. Mai:
Sehr geehrter Herr S.,
leider habe ich gestern vergeblich auf Ihren Anruf gewartet. Sie wollten sich bei mir melden, nachdem Sie Ihre Rechnung 100517 vom 26. Mai überprüft hatten. Um zu einer vernünftigen Vereinbarung zu kommen, melde ich mich nun schriftlich.
In Rechnung gestellt haben Sie für das Auswechseln einer Batterie im Funkgong an unserer Eingangstür 0,75 Stunden 30 Euro. Zuzüglich des Preises für eine Lithium-Batterie CR 2032 3V (3,00 €) und der Fahrzeugkosten nebst Kleinmaterial (5 €) plus 19 Mehrwertsteuer (7,22 €) ergeben sich  unter dem Strich 45,22 €.
Sie werden verstehen, dass ich den Betrag angesichts des Auftrags, eine Batterie auszuwechseln, für  überhöht halte und nunmehr nachdrücklich darum bitte, ihn auf eine angemessene Summe zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Als darauf keine Antwort erfolgte, habe ich sie am 7. Juni angemahnt:
Sehr geehrter Herr S.,
am 29. Mai habe ich Ihnen den beifolgenden Brief geschickt. Leider haben Sie noch nicht reagiert. Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Der Brief vom 29. Mai war beigefügt. Statt einer Antwort traf am 8. August diese 1. Mahnung ein, in der nicht nur eine Mahngebühr erhoben, sondern mir auch eine Rechtsbelehrung erteilt wurde:


Reagiert habe ich am 8. August mit diesem Brief:
Sehr geehrter Herr S.,
ich habe gar nichts übersehen. Vielmehr haben  Sie haben nicht auf die beiden Briefe reagiert, die ich Ihnen geschickt hatte, nachdem Sie mich am 6. Juni am Telefon abgewimmelt hatten (Faxe vom 29. Mai und vom  7. Juni). Dass Sie mir jetzt auch noch eine Mahngebühr in Rechnung stellen wollen, kommentiere ich besser nicht, ebenso wenig Ihren  Hinweis, dass Handwerker-Rechnungen gemäß neuem BGB-Recht sofort zahlbar seien. Die Bestimmung kann ja wohl nur gelten, wenn der Kunde keinen Protest einlegt.
Ich bedaure, dass wir uns in die Haare geraten, nachdem frühere Leistungen Ihrer Firma inklusive Rechnungen, reibungslos über die Bühne gegangen sind.
Mit besten Grüßen
Warten auf Post
Selbstbildnis jn
Weiter m Text von heute: Natürlich habe ich nun nicht mehr angenommen, dass ich eine Antwort erhalten würde. Gestern (am 20. August) hat dann meine Frau bei Ihnen eine Leuchtröhre gekauft und Ihnen bei dieser Gelegenheit um des lieben Friedens willen gut zugeredet. Sie haben, wie meine Frau berichtet, freundlich gelächelt, alle Argumente von der breiten Brust abgleiten lassen und zwei Behauptungen aufgestellt:
1. Die Kosten seien unter anderem deswegen entstanden, weil Sie nicht wissen konnten, welche Batterie benötigt wurde und Ihr Mitarbeiter eine doppelte An- und Abfahrt zurücklegen und berechnen musste
Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass ich Ihnen die benötigte Batterie am Telefon so genau wie möglich beschrieben hatte und dass Sie als Fachmann meine laienhaften Angaben entweder hätten kapieren oder dass Sie hätten nachfragen müssen, bis Sie die Auskünfte richtig einordnen konnten. Statt dessen haben Sie Ihren Mann mit einer falschen Batterie zu mir geschickt.
2. Der Gong, der eine neue Batterie brauchte, stamme „vom Baumarkt“, worin offenkundig die Überzeugung mitschwang, wir hätten das Gerät bei Ihnen kaufen sollen und wir hätten keinen Ärger bekommen.
Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass es sich um ein hochwertiges Gerät handelt und dass es nicht vom Baumarkt, sondern aus dem Fachhandel stammt. Dass Baumärkte es – im Gegensatz zu Ihnen – ebenfalls führen, ist nicht ausgeschlossen, mir aber nicht bekannt.
Meinerseits habe ich nur einen Irrtum einzuräumen. Am 8. August (siehe oben) habe ich Ihnen zugute gehalten, dass wir vor dieser Geschichte keinen Ärger miteinander gehabt haben. Das war falsch. Richtig ist vielmehr, dass ich Ihnen am 20. Juni 1999 diesen Brief geschrieben habe:
Lieber Herr S.,
seit gestern funktioniert die Telefonanlage, die Sie uns kürzlich eingebaut haben, gar nicht mehr oder völlig unzuverlässig.  Wir sind dadurch, wie Sie sich denken können, sowohl privat wie beruflich in erheblicher Verlegenheit und wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Schaden so rasch wie möglich beheben ließen.
Wegen der Rechnung hat Sie, wie Sie sich erinnern werden, meine Frau neulich angerufen.  Auch in dieser Angelegenheit sollten wir uns jetzt verständigen.
Danke für Ihre Mühe und freundliche Grüße
Diesen Ärger vor sage und schreibe elf Jahren hatte ich glatt vergessen. Dabei war er, wie mir jetzt eingefallen ist, erheblich größer als diesmal. Einen Kommentar erspare ich Ihnen und mir und gehe zur Tagesordnung über. Das heißt: Ich überweise den Rechnungsbetrag vom 25. Mai – allerdings ohne Mahngebühr, die mir dann doch über die Hutschnur geht, und überlege ob ich unseren Briefwechsel, der mangels Antworten keiner war, ins Netz stelle. Sehen Sie dort doch spaßeshalber in den nächsten Tagen nach, ob ich mich zur Veröffentlichung entschlossen habe.
Gruß